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Die Verpflichtung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen zur Qualitätssicherung ist in Artikel 58 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sowie in Artikel 77 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) festgeschrieben. Im Kantonsspital Baden wurde der entsprechende Rahmenvertrag zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz und der santésuisse im November 1998 unterschrieben. Im Herbst 2002 hat sich dann die Spitalleitung entschlossen, die Steuerung der zahlreichen Qualitätsarbeiten in einem Gremium der Qualitätskommission zu vereinen.
Der Qualitätsbericht der Kantonsspital Baden AG richtet sich an alle Interessierten, in erster Linie an unsere Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Wir wollen mit dem strukturierten Bericht einen Beitrag zur Transparenz leisten und Ihnen unsere Aktivitäten im Rahmen des Qualitätsmanagements zeigen.
Dipl. Qualitätsmanagerin NDS HF
Stabsstelle Spitalleitung
Kantonsspital Baden AG
CH-5404 Baden
Telefon +41 56 486 29 06
Telefax +41 56 486 29 19