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Qualitätsförderung

Nicht die Vorgabe des Gesetzgebers sollte der Grund der Qualitätssicherung sein, sondern der Anspruch auf Selbstbestimmung und qualitative Kontrolle der Pflege durch die Berufsangehörigen (Bienstein, 1995).

Qualitätsstandards

Die Pflegedirektion hat sich zum Ziel gesetzt, nur mit einer kleinen Anzahl erlesener Qualitätsstandards zu arbeiten. Diese dynamischen Instrumente unterscheiden sich von üblichen Richtlinien und Handlungsanweisungen durch ihre überprüfbaren Kriterien in den Bereichen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Sie werden in jährlichem Abstand konsequent überprüft, damit die für eine permanente Qualitätsverbesserung nötigen Massnahmen laufend entwickelt werden können. Die Auswahl der Standards widerspiegelt wichtige Schwerpunkte der jeweiligen Klinik.

Aktuell arbeiten wir nach folgenden Standards und Konzepten:

  • Mobilisation von Intensivpflege-Patienten
  • Pflegebedarfsabklärung
  • Austrittsplanung
  • Funktionell-therapeutische Pflege Erwachsener mit Hemiplegie (Bobath-Konzept)
  • Förderung des Stillens
  • Interdisziplinäres Wundkonzept

Pflegeberatung/-entwicklung

Die Pflegeexpertin bzw. Fachverantwortliche Pflege der jeweiligen Pflegestation reflektiert an Ort und Stelle mit den Pflegenden deren Arbeit, unterstützt sie bei Verbesserungen und begleitet laufende Qualitätsprojekte.

Permanente Patientenbefragung

Die schriftlichen und mündlichen Rückmeldungen unserer Patientinnen und Patienten werden laufend ausgewertet und Massnahmen in die Wege geleitet.

Weiterbildungen

Im Weiterbildungprogramm werden aktuelle Themen aufgegriffen und so die Kursteilnehmerinnen auf den neusten Stand gebracht bzw. Wissensdefizite aufgearbeitet.

Hygienerichtlinien

Die Hygienerichtlinien werden von einem interdisziplinären Expertenteam erarbeitet und laufend dem neusten Wissensstand angepasst. Die Überprüfung und Genehmigung obliegt der Hygienekommission. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen die Richtlinien im sog. Hygienehandbuch und im Intranet zur Verfügung.

Sie beschreiben:

  • Einsatz von Desinfektionsmitteln
  • Händehygiene und Massnahmen zum Personalschutz
  • Aufbereitung von Instrumenten und Pflegeutensilien
  • Hygienemassnahmen bei pflegetechnischen Verrichtungen
  • Schutz- und Isolierungsvorgehen bei infizierten Patientinnen und Patienten

Spitalinfektionen und auffällige mikrobiologische Befunde werden erfasst. Mehr über den Aufgabenbereich der Spitalhygiene und Infektionsverhütung erfahren Sie hier.